Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Servicedienstleistungen zwischen Blitz24-Clean, Inhaber Mohammad Rafi Qasemi, Katharinenstraße 16, 71634 Ludwigsburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ebenso wie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Soweit einzelne Klauseln ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, ist dies kenntlich gemacht.
(2) Die AGB gelten für sämtliche durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen, insbesondere Unterhalts-, Bau-, Grund-, Glas-, Fassaden-, Industrie- und Teppichreinigung, Hausmeisterservice, Kehrwoche, Winterdienst, Grünanlagenpflege, Entrümpelung sowie verwandte Sonderreinigungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, ein verbindliches Vertragsangebot abzugeben.
(2) Schriftliche Angebote bzw. Kostenvoranschläge sind bei Privatkunden vier Wochen, bei Gewerbekunden zwei Wochen ab Ausstellungsdatum bindend, sofern darin keine abweichende Bindungsfrist genannt ist.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch beidseitige schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail), durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder spätestens durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform; dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
§ 3 Leistungserbringung
(1) Art, Umfang und Frequenz der Reinigungsleistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. dem Leistungsverzeichnis. Soweit nicht anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Reinigung nach den anerkannten Regeln des Gebäudereinigerhandwerks.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen. Die fachliche Qualifikation und die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der allgemeinverbindlichen Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk werden vom Auftragnehmer gewährleistet.
(3) Reinigungsmittel, Reinigungsmaschinen und sonstiges Verbrauchsmaterial werden vom Auftragnehmer gestellt, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Wasser- und Stromkosten, die für die Durchführung der Reinigung am Einsatzort entstehen, trägt der Auftraggeber.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Flächen zum vereinbarten Termin zugänglich sind. Schlüsselübergaben werden gesondert protokolliert. Wertgegenstände sind vor Beginn der Reinigung gesichert zu verwahren.
(5) Termine sind verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt wurden. Ein verbindlich zugesagter Termin gilt als eingehalten, wenn die Leistung innerhalb einer Toleranz von 60 Minuten gegenüber der vereinbarten Anfangszeit begonnen wird, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere zu Besonderheiten der zu reinigenden Oberflächen (z. B. empfindliche Naturmaterialien, denkmalgeschützte Flächen, Allergien).
(2) Bei Außen- und Fassadenarbeiten stellt der Auftraggeber im erforderlichen Umfang Stellflächen, Stromanschlüsse und ggf. behördliche Genehmigungen zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern als Endpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei längerfristigen Verträgen (z. B. Unterhaltsreinigung) erfolgt die Abrechnung monatlich.
(3) Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 BGB) sowie eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 € gegenüber Unternehmern zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
§ 6 Stornierung und vorzeitige Beendigung
(1) Privatkunden können fest vereinbarte Einzeltermine bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei stornieren. Bei späterer Absage werden 50 % der vereinbarten Auftragssumme, bei Nichterscheinen bzw. fehlender Zugänglichmachung des Reinigungsobjekts 100 % als pauschalierter Schadenersatz fällig. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(2) Bei Dauerverträgen (Unterhaltsreinigung, Hausmeisterservice, Kehrwoche) beträgt die ordentliche Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende, soweit keine abweichende Frist vereinbart wurde. Die Kündigung bedarf der Textform.
(3) Das Recht beider Parteien zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt unberührt.
(4) Widerrufsrecht für Verbraucher: Bei Fernabsatz- und Außer-Geschäftsraum-Verträgen steht Ihnen als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin können wir mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen; in diesem Fall haben Sie im Falle eines Widerrufs den Wert der bis dahin erbrachten Leistung anteilig zu vergüten (§ 357a BGB). Eine ausführliche Widerrufsbelehrung mit Musterwiderrufsformular wird Ihnen bei Vertragsschluss separat ausgehändigt.
§ 7 Mängel und Reklamationen
(1) Offensichtliche Mängel der erbrachten Reinigungsleistung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung der Leistung in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, gerügte Mängel kostenfrei nachzuarbeiten. Erst nach erfolgloser Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadenersatz) zu.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen unverändert. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist bei Leistungen, die nicht das Bauwerk selbst betreffen, ein Jahr ab Abnahme.
§ 8 Haftung und Versicherung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Eine darüber hinausgehende Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
(3) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auf Wunsch wird ein aktueller Versicherungsnachweis vorgelegt.
(4) Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsobjekts selbst entstehen (z. B. vorbestehende Risse, lose Fliesen, ungeeignete Oberflächen, fehlende Imprägnierung), sind von der Haftung ausgenommen, soweit sie nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind und der Auftraggeber nicht rechtzeitig auf solche Besonderheiten hingewiesen wurde.
(5) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorschreiben (insbesondere für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten).
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) zur Durchführung des Vertrags verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 10 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. Bei Beanstandungen oder Reklamationen wenden Sie sich bitte direkt an uns unter info@blitz24-clean.de — wir bemühen uns um eine einvernehmliche und schnelle Lösung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Ludwigsburg. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: Mai 2026. Blitz24-Clean, Inhaber Mohammad Rafi Qasemi, Katharinenstraße 16, 71634 Ludwigsburg.